Um die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Klima und Umwelt möglichst gering zu halten, hat sich die BIG bereits 2019 in zehn Themenfeldern – den 10 BIG Points – über den gesetzlichen Anforderungen liegende Ziele gesetzt. Diese wurden i2020 an die Ergebnisse der neu durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse angepasst.

BIG Point 1: Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2025
Ziel ist der 100%-ige Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen Erdöl und Erdgas oder die Erstellung eines Umstieg-Konzepts bis 2025.
BIG Point 2: PV-Initiative 2023
Ziel ist, auf 20 ha Dachflächen des BIG Konzerns Photovoltaik-Anlagen bis 2023 zu errichten. Das bedeutet eine Einsparung von rund 16.000 t CO2 im Jahr.
BIG Point 3: Energieeffiziente Gebäude in Bau und Sanierung
Ziel ist die CO2-Reduktion durch Fortführung der thermischen Sanierungen im Bestand und klimaaktiv Silber für jeden Neubau und jede Generalsanierung ab 2020.
BIG Point 4: Energieeffiziente Gebäude in Betrieb
Ziel ist die Nachrüstung von Monitoring Systemen auf 90 % der vermietbaren BIG Gebäudeflächen.
BIG Point 5: Lebenszykluskosten
Ziel ist, die Lebenszyklusbetrachtung in der Planung jedes Neubaus und jeder Generalsanierung mit zu berücksichtigen.
BIG Point 6: Ökologische Baustoffe
Ziel ist, ab 2020 den Einfluss eines Gebäudes auf die Umwelt und dessen Beitrag zur globalen Erwärmung in seiner ökologischen Gesamtbewertung zu betrachten. (OI3BG3, BZF).
BIG Point 7: Kreislaufwirtschaft und Urban Mining
Ziel ist die Reduktion des hohen Abfallaufkommens im Gebäude- sektor durch effizienten Material- einsatz, Wiederverwendung oder Wiederverwertung.
BIG Point 8: Klimaresilientes Bauen
Ziel ist, die Klimaresilienz eines Gebäudes und den Einfluss auf seine Umgebung sowie den thermischen Komfort zu optimieren.
BIG Point 9: Flächenverbrauch und Versiegelung
Ziel ist flächeneffizientes Bauen und der Erhalt von mindestens 20% unversiegelter und nicht unterbauter Grundstücksfläche für Neubau und Generalsanierung.
BIG Point 10: Freiraumgestaltung und Biodiversität
Ziel ist die Schaffung und Gestaltung von Erholungs- und Lebensräumen für die Gesellschaft, Flora und Fauna. Dabei sollen klimawirksame Freiräume im urbanen Gebiet unterstützt werden.