Nachhaltiger Mindeststandard der BIG

Für alle Neubauten und Generalsanierungen, für die ab 1.1.2020 ein Planerfindungsverfahren durchgeführt wird, gilt der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Nachhaltige Mindeststandard der BIG:

  1. Umsetzung der definierten HBP Maßnahmen (derzeit 43 von 73 des Holistic Building Program-Kriterienkatalogs = 60%)
  2. Erreichen des klimaaktiv Silber - Gebäudeausweises (mindestens 750 Punkte)

Er sieht insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen in folgenden Bereichen vor:

  • Ausstieg aus fossilen Brennstoffen (Öl und Gas)
  • Energieeffizienz liegt über den Anforderungen der Bauordnungen: klimaaktiv SILBER
  • Ökologische Gesamtbewertung von Gebäuden (OI3-Bewertung)
  • Limitierung der CO2 – Emissionen kg/(m2a) für den Betrieb
  • Verpflichtende Lebenszykluskostenanalysen
  • Vermeidung von klimaschädlichen Baustoffen wie HFKW oder PVC

Allen Interessierten ist es möglich in eine Online-Testversion einzusteigen. Die Einsichtnahme in die individuellen Projekte ist nicht öffentlich und erfordert eine Anmeldung um die Berechtigung im System durch die BIG zu erhalten.